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Anerkennung und Anrechnung von hochschulischen und außerhochschulischen Leistungen

Unter bestimmen Voraussetzungen ist die Anerkennung von hochschulischen und außerhochschulischen Leistungen möglich.

Verfahren und benötigte Unterlagen

Ob Leistungen anerkannt werden können, wird frühestens nach erfolgter Einschreibung und Antragstellung geprüft. Die Prüfung erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Rechtsgrundlagen sind §63a HG NRW und §8 der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Fachhochschule Dortmund.

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Anerkennung. Die Anträge sind im Intranet zu finden. Den Zugriff erhalten Studierende nach erfolgter Einschreibung.
  • Notenspiegel der vorherigen Hochschule. Bei ausländischen Hochschulen müssen die Noten vorab vom International Office umgerechnet werden 
  • Modulbeschreibung der Module, die von der vorherigen Hochschule anerkannt werden sollen (ggf. mit deutscher oder englischer Übersetzung)

Ohne Vorlage dieser Nachweise kann der Antrag nicht bearbeitet werden! Die nötigen Informationen für eine adäquate Prüfung hat die/der Antragsteller/in beizubringen (Mitwirkungspflicht).

Auch außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind anrechenbar, sofern die Gleichwertigkeit zu den hochschulischen Leistungen, die durch die Anrechnung ersetzt werden sollen, besteht. 

Wir empfehlen, Anträge auf Anerkennung/Anrechnung möglichst früh nach der Einschreibung einzureichen. Die Entscheidung über den Antrag kann einige Wochen in Anspruch nehmen. 

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