Aufgaben des Hochschulrates
Die Mitglieder des Hochschulrates ...
- stimmen in der Hochschulwahlversammlung (Öffnet in einem neuen Tab) bei Wahlen und Abwahlen der Mitglieder des Rektorats (Öffnet in einem neuen Tab) ab.
- müssen den Entwurf des Hochschulvertrags sowie des Hochschulentwicklungsplans (Öffnet in einem neuen Tab) genehmigen, ebenso den Wirtschaftsplan und die unternehmerischen Aktivitäten der Hochschule wie zum Beispiel die Gründung einer Stiftung.
- geben Empfehlungen und nehmen Stellung zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans.
- nehmen Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den Evaluationsberichten.
- geben Empfehlungen und nehmen Stellung in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.
- genehmigen den Jahresabschluss, die Beschlussfassung der Verwendung eines Jahresüberschusses bzw. den Umgang mit einem Jahresfehlbetrag sowie die Entlastung des Rektorats.
Die Mitglieder des Hochschulrates
Guido Baranowski, Vorsitzender
Heike Bähner (stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. med. vet. Jan Ehlers
Dr. Thomas Graefenstein
Dr. Horst Günther
Evi Carola Hoch
Prof. Dipl.-Ing. Sabine Keggenhoff
Prof. Dr. rer. pol. Achim Schmidtmann
Dr. Kurt Sohm
Information: Aufwandsentschädigungen des Hochschulrats
Wie es das Hochschulgesetz NRW (§ 21 Absatz 6 Satz 6) vorsieht, veröffentlichen wir hier die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen des Hochschulrats der Fachhochschule Dortmund des vergangenen Jahres: Für 2024 beträgt sie 34.230 Euro.