Der Bereich Finanzen umfasst die beiden Fachteams „Buchhaltung und Bilanzierung“ sowie „Budgetierung und Controlling“.
Im Team „Buchhaltung und Bilanzierung“ erfolgt u.a. die Verbuchung von Rechnungen und Geldeingängen sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses.
Das Team „Budgetierung und Controlling“ ist für die Bereitstellung und Überprüfung von Budgets, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie für die Erstellung des Wirtschaftsplans zuständig.
Mitteilungsverordnung
Die Mitteilungsverordnung wurde von der Bundesregierung aufgrund der Ermächtigung in §93a Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) am 07.09.1993 erlassen und in der Zwischenzeit mehrfach geändert.
Die Mitteilungsverordnung regelt die Übermittlung von Mitteilungen von Behörden und anderen öffentlichen Stellen an die Finanzbehörden. Sie enthält genaue Anweisungen für die mitteilungspflichtigen Stellen, was zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang welchem Finanzamt beziehungsweise der Finanzverwaltung mitzuteilen ist.
Zu den Behörden im Sinne der Mitteilungsverordnung gehören alle öffentlichen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen (§ 6 Absatz 1 AO). Damit sind Hochschulen unmittelbar betroffen.
Mit der umfassenden Änderung der Mitteilungsverordnung (MV) zum 01.01.2025 ist die Fachhochschule Dortmund verpflichtet, die Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenweitergabe zur Mitteilungsverordnung grundsätzlich neu aufzustellen.
Die Änderungen müssen ab dem 01.01.2024 umgesetzt und wirksam sein, da ab dem Kalenderjahr 2024 anfallende Daten unter die Änderung der Mitteilungsverordnung 2025 fallen.
Auf dieser Seite versuchen wir alle Informationen zusammenzustellen und den Umfang der verarbeiteten Daten sowie die Datenflüsse darzustellen.
Änderungen zum 01.01.2024:
Was ändert sich ab dem 01.01.2024?
Für Zahlungen mit „gehaltsähnlichem Charakter“ an Privatpersonen müssen wir ab dem 01.01.2024 dem Landesamt für Finanzen neben den bisherigen Daten wie Name und Anschrift, zusätzlich die 11-stellige Steueridentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer) und das Geburtsdatum der Zahlungsempfänger mitteilen. Bei nicht natürlichen Personen wird die Wirtschafts-ID bzw. Steuernummer gemeldet. Gemeldet wird bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Nur so können wir die Datenweitergabe an die Finanzbehörden umsetzen, wie die Mitteilungsverordnung es vorschreibt.
Welche Daten werden erfasst?
Die Mitteilung an die Finanzverwaltung hat grundsätzlich die in § 93c Absatz 1 Nummer 2 AO genannten Daten zu enthalten (insbes. Angaben zur mitteilungspflichtigen Stelle sowie Angaben zur Identifizierung des Betroffenen).
Zu erfassen sind folgende Daten:
- Name, Vorname
- Meldeanschrift mit Straße, Postleitzahl und Ort
- Neu: Geburtsdatum
- Neu: Steueridentifikationsnummer (11-stellige Steuer-ID, nicht zu verwechseln mit der Steuernummer)
Auszahlungen können nur noch erfolgen, wenn für Betroffene diese Daten vollständig zur Verfügung stehen.
Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer haben, so können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen und der Fachhochschule Dortmund mitteilen.
Welche Zahlungen werden gemeldet?
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen der Fachhochschule Dortmund an Dritte, um die vollständige Erfassung von steuerlich möglicherweise relevanten Vorgängen sicherzustellen.
Dies umfasst insbesondere folgende Zahlungen:
- Zahlungen an Dritte, die u.a. nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt haben
- Zahlungen, die nicht auf das Geschäftskonto des Dritten erfolgen
- Zahlungen, die in der Gesamtsumme 1.500 Euro überschreiten (wiederkehrende Zahlungen)
Dies betrifft hier die folgenden gehaltsähnliche Zahlungen:
- Vergütungen für Honorarverträge, Gastvorträge, Korrekturaufträge, Lehrauftragsvergütungen, Verträge über freie Mitarbeit
- Stipendien und Preisgelder (inkl. aller Zuschüsse und Zuschläge)
- Reisekostenerstattungen von Nicht-Beschäftigten der Fachhochschule Dortmund
- Honorare und Dienstleistungen jeglicher Art (z.B. Probandenvergütungen bei Studien
Welche Daten werden gemeldet?
- Name, Vorname, Meldeadresse, Steuer-ID, Geburtsdatum
- Höhe der Zahlung/en
- Grund der Zahlung/en
- Zeitpunkt/Zeitraum der der Zahlung/en zugrundeliegenden Leistungserbringung
- Datum der Zahlung/en
- Bankverbindung
An wen werden die Daten weitergeleitet?
Die Daten werden ausschließlich über die Schnittstelle ELSTER an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet.
Informationen zur Steueridentifikationsnummer
Die steuerliche Identifikationsnummer hat jede in Deutschland geborene oder gemeldete Person in Papierform vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten.
Eine erneute Beantragung ist über deren Website (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.
Die Beschäftigten der Fachhochschule Dortmund finden ihre Nummer in jeder Gehaltsabrechnung oben rechts.
Auch in Deutschland nicht meldepflichtige Personen (z.B. ausl. Studierende) beantragen über das Finanzamt eine Steuer-ID.