Das Strafvollzugsarchiv wurde 1977 von Johannes Feest zu Beginn seiner Tätigkeit als Hochschullehrer an der Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft, gegründet. Wie der Name nahelegt, den es seit 1983 trägt, wird dort Literatur und Rechtsprechung zum Thema Strafvollzug und anliegenden Themenbereichen zusammengetragen.
Die eigentliche Besonderheit des Strafvollzugsarchivs ergibt sich jedoch aus dessen Namen nicht. Von Beginn an gingen dort schriftliche Anfragen von Gefangenen aus dem Straf- und Maßregelvollzug ein. Diese werden von uns (ehrenamtlich) beantwortet. Daran beteiligt sich ein in Größe und Zusammensetzung variierender (kleiner) Kreis von Personen aus der Hochschule einschließlich Studierenden und Personen aus der anwaltlichen Praxis.
2012 ist das Strafvollzugsarchiv von der Universität Bremen an die Fachhochschule Dortmund umgezogen, wo es in der Obhut von Christine Graebsch und Sven-U. Burkhardt steht. In Bremen existiert weiterhin der Verein Strafvollzugsarchiv e. V. (Vorsitzender: Johannes Feest), der die Tätigkeit des Strafvollzugsarchivs unterstützt.
Ebenfalls von Beginn an war das Strafvollzugsarchiv eng mit Forschung und Lehre über die Rechtswirklichkeit von und in Gefängnissen verbunden. Insbesondere war die Kommunikation mit Gefangenen – wenn sie auch anlässlich der von ihnen gestellten Fragen stattfand –, nie eine einseitige Beratung, sondern immer ein gegenseitiger Lernprozess.
Das durch den Briefkontakt vermittelte Verständnis der Situation des Gefangenseins und des Gefängnisses fließt in die Lehre an diversen Hochschulen (Fachhochschule Dortmund, Universität Bremen, Universität Hamburg) ebenso ein wie in wissenschaftliche Publikationen und rechtspolitische Auseinandersetzungen. Dabei ist insbesondere der als „Alternativkommentar“ bekannte und zuletzt in 7. Auflage von Johannes Feest, Wolfgang Lesting und Michael Lindemann 2017 herausgegebene Kommentar zum Strafvollzugsrecht zu nennen. Zudem besteht inzwischen eine eigene Schriftenreihe des Strafvollzugsarchivs beim Springer-Verlag.
Genauer gesagt
Die ehrenamtliche Arbeit im Strafvollzugsarchiv umfasst insbesondere die Beantwortung von Gefangenenbriefen mit Fragen zu den Gebieten:
- Strafvollzug und Strafvollstreckung
- Maßregelvollzug und Maßregelvollstreckung (§§ 63, 64 und 66 StGB)
- Untersuchungshaft
- Abschiebungshaft und Abschiebung aus der Haft oder Auslieferung
- Entlassung, Bewährungshilfe und Führungsaufsicht nach der Haft
- Belieferung von Gefangenenzeitschriften mit Rechtsinformationen.
Die Grenzen der Tätigkeit
Die Ehrenamtlichkeit der Arbeit im Strafvollzugsarchiv beschränkt unsere Kapazitäten und die Möglichkeiten, wie ausführlich wir Anfragen von Gefangenen bearbeiten können. Zudem können wir auf viele Fragen von Gefangenen schon deshalb nicht eingehen, weil sie außerhalb unserer fachlichen Kompetenz bzw. außerhalb der Aufgabenstellung des Strafvollzugsarchivs liegen.
Völlig außerhalb unserer Möglichkeiten liegt die Erfüllung der folgenden Wünsche:
- Beantworten telefonischer Anfragen
- Kostenlose Übersendung von Büchern (wir haben dafür keinerlei Etat)
- das gilt auch für den AK StVollzG (den wir selbst kaufen müssten)
- Kopieren von Gerichtsentscheidungen nach Auflistung von Gefangenen (auch das würde uns personell, zeitlich und finanziell überfordern; bitte stellen Sie stattdessen eine konkrete Frage und umreißen Sie dabei Ihre Situation möglichst kurz; wenn notwendig stellen wir Nachfragen an Sie).
Veranstaltungen
Die Aktionstage Gefängnis wurden im Jahr 2020 vom Strafvollzugsarchiv koordiniert.