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Anmerkung zum Urteil des BGH v. 18.12.2024, KVZ 5/23, Ostthüringer Zeitung

Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse für fusionskontrollrechtliches Beschwerdeverfahren

Schnelle Fakten

  • Interne Autorenschaft

  • Weitere Publizierende

    Christian Horstkotte

  • Veröffentlichung

    • 2025
  • Titel der Zeitschrift/Zeitung

    Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (23)

  • Organisationseinheit

  • Fachgebiete

    • Wirtschaftsrecht
  • Format

    Journalartikel (Artikel)

Zitat

Horstkotte, C. and Wingerter, E., 2025. Anmerkung zum Urteil des BGH v. 18.12.2024, KVZ 5/23, Ostthüringer Zeitung. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 2025(23), pp.1389–1390.

Abstract

Die Möglichkeit, dass ein Begründungselement innerhalb der erledigten fusionskontrollrechtlichen Untersagungsverfügung des BKartA Bedeutung für eine auf §§ 1, 32 GWB gestützte Abstellungsverfügung haben könnte, begründet kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse für das fusionskontrollrechtliche Beschwerdeverfahren.

Schlagwörter

Fusionskontrolle

Kartellrecht

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