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Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 3.9.2024, C-611/22, Illumina/Grail

Keine Fusionskontrolle durch die EU-Kommission ohne Prüfungspflicht des Zusammenschlusses aus nationaler Fusionskontrolle

Schnelle Fakten

  • Interne Autorenschaft

  • Weitere Publizierende

    Christian Horstkotte

  • Veröffentlichung

    • 2024
  • Zeitschrift/Zeitung

    Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (47)

  • Organisationseinheit

  • Fachgebiete

    • Europarecht
    • Wirtschaftsrecht
  • Format

    Journalartikel (Artikel)

Abstract

1. Der Antrag eines Mitgliedstaats nach Art. 22 Abs. 1 FKVO an die EU-Kommission, einen Zusammenschluss zu prüfen, obwohl er die Schwellenwerte des Art. 1 FKVO nicht erreicht, setzt voraus, dass der
Zusammenschluss im betroffenen Mitgliedstaat der nationalen Fusionskontrolle unterliegt oder der Mitgliedstaat über keine nationale Fusionskontrolle verfügt.

2. Dagegen kann der Antrag eines Mitgliedstaats nach Art. 22 Abs. 1 FKVO keine Prüfungszuständigkeit der EU-Kommission begründen, wenn sich keine Prüfungspflicht für den betroffenen Zusammenschluss aus der nationalen Fusionskontrolle ergibt.

Schlagwörter

EU Kartellrecht

Fusionskontrolle

Wettbewerb

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