Allgemeine Informationen
Seit 2015 wurde die Studierenden- und Personalmobilität im Erasmus+ Programm durch die internationale Dimension signifikant erweitert.
Was wird gefördert?
Studierendenmobilität zu Studienzwecken in allen Studienphasen
Personalmobilität zu Lehre, Fort- und Weiterbildung
Die Förderung erfolgt zwischen Erasmus-Programmländern in Europa und ausgewählten Partnerländern weltweit.
Wichtiger Unterschied
Im Vergleich zu Kooperationen mit Programmländern liegt der Schwerpunkt der internationalen Dimension auf der Incoming-Mobilität – also der Anwerbung internationaler Studierender und Lehrender an die FH Dortmund.
Antragstellung
Anträge für die KA171-Programmlinie (Erasmus+ weltweit) werden jeweils im Februar eines Jahres zentral vom International Office in Absprache mit den interessierten Beteiligten gestellt. Ansprechperson im International Office ist Dr. André Menke .
Ein Aufruf zur Beteiligung erfolgt rechtzeitig seitens des International Office.
Partnerländer, Partnerhochschulen und Ansprechpersonen | August 2026 – Juli 2029
🇦🇺 Australien
- University of Western Australia (UWA)
Im Rahmen der Kooperation mit Australien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Ansprechperson: Prof. Dr. Nicole Tigges (Öffnet in einem neuen Tab)
🇰🇿 Kasachstan
- Astana IT University (AITU)
- Information Technology University (IITU)
- Nazarbayev University (NU)
- Satbayev University (SU)
Im Rahmen der Kooperation mit Kasachstan können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Ansprechperson: Ekaterina Hermann (Öffnet in einem neuen Tab)
🇨🇴 Kolumbien
- Universidad de Antioquia (UdeA)
- Universidad de Medellín (UdeM)
Im Rahmen der Kooperation mit Kolumbien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Ansprechperson: Prof. Dr. Stephan Weyers (Öffnet in einem neuen Tab)
🇮🇳 Indien
- National Institute of Engineering (NIE)
- PSG College of Technology (PSG)
- RV College of Engineering (RVCE)
Im Rahmen der Kooperation mit Indien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
Ansprechperson: Prof. Dr.-Ing. Vinod Rajamani (Öffnet in einem neuen Tab)
🇵🇸 Palästina
- Al-Quds University (AQU)
- Birzeit University (BZU)
Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Ansprechperson: Ekaterina Hermann (Öffnet in einem neuen Tab)
🇳🇦 Namibia
Namibia University of Science and Technology (NUST)
Im Rahmen der Kooperation mit Namibia können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Fachbereichsspezifische Ansprechpersonen
Fachbereich Architektur: Prof. Dr. Reinhild Schultz-Fölsing (Öffnet in einem neuen Tab)
Fachbereich Architektur: Anne-Katrin Krainz (Öffnet in einem neuen Tab)
Fachbereich Wirtschaft: Pia Becker (Öffnet in einem neuen Tab)
🇿🇦 Südafrika
- University of Johannesburg (UJ)
- University of KwaZulu-Natal (UKZN)
Im Rahmen der Kooperation mit Südafrika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STA (Mitarbeiter*innen)
- STT (Lehrende)
Fachbereichsspezifische Ansprechpersonen
Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften: Prof. Dr. Michael Boecker (Öffnet in einem neuen Tab)
🇺🇸 USA
Metropolitan State University of Denver
Im Rahmen der Kooperation mit den USA können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
- SMS (Studierende)
- STT (Lehrende)
Fachbereichsspezifische Ansprechpersonen
Fachbereich Architektur: Prof. Dr. Reinhild Schultz-Fölsing (Öffnet in einem neuen Tab)
Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften: Prof. Dr. Jochem Kotthaus (Öffnet in einem neuen Tab)
Programminhalte
Studierende
SMS – Langzeitmobilität
Die Nominierung und Bewerbung erfolgen über die jeweilige Heimathochschule. Für die Registrierung in Mobility Online wird ein Link von der Programmkoordination der Fachhochschule Dortmund über die jeweilige Heimathochschule übermittelt.
Weitere Informationen zu Bewerbung, Learning Agreement, Unterkunft, Visum, Anreise und Einschreibung sind auf unserer Website für Austauschstudierende zu finden:
→ Informationen für Austauschstudierende (Öffnet in einem neuen Tab)
Finanzielle Förderung – Langzeitmobilität
| Studierende | Incoming | Outgoing |
|
Aufenthaltsdauer |
mind. 2 Monate (60 Tage) bis max. 12 Monate (360 Tage) |
mind. 2 Monate (60 Tage) bis max. 12 Monate (360 Tage) |
| Studiengebühren | Befreiung an Gastinstitution | Befreiung an Gastinstitution |
| Mobilitätszuschuss | 900€ pro 30 Tage |
700€ pro 30 Tage Falls zutreffend; nur Australien und USA |
| Fahrtkostenzuschuss | Ja: basierend auf dem EU-Entfernungsrechner | Ja: basierend auf dem EU-Entfernungsrechner |
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommission ermittelt.
Finanzielle Förderung – Kurzzeitmobilität
| Studierende | Incoming | Outgoing |
|
|
Hybrides Format: 5–30 Tage (Präsenzunterricht) Muss mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden |
Hybrides Format: 5–30 Tage (Präsenzunterricht) Muss mit einer virtuellen Komponente kombiniert werden |
|
Studiengebühren |
Befreiung an Gastinstitution | Befreiung an Gastinstitution |
| Mobilitätszuschuss | 79 € pro Tag (Tage 1–14) 56 € pro Tag (Tage 15–30) |
79 € pro Tag (Tage 1–14) 56 € pro Tag (Tage 15–30) |
| Fahrtkostenzuschuss | Ja: basierend auf dem EU-Entfernungsrechner | Ja: basierend auf dem EU-Entfernungsrechner |
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt. Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommission ermittelt.
Mitarbeiter*innen und Lehrende
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
| Mitarbeiter*innen | Incoming | Outgoing |
| Aufenthaltsdauer |
mind. 5 Tage bis max. 60 Tage |
mind. 5 Tage bis max. 60 Tage |
| Lehrtätigkeit | mind. 8h pro Woche | mind. 8h pro Woche |
| Fahrtkostenzuschuss | ja | ja |
| Mobilitätszuschuss |
1. – 14. Tag: 190€/Tag 15. – 30. Tag: 133€/Tag |
1. – 14. Tag: 190€/Tag 15. – 30. Tag: 133€/Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument (Öffnet in einem neuen Tab) der Kommission ermittelt.