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Senat

Der Senat besteht aus Lehrenden, Mitarbeiter*innen und Studierenden der FH Dortmund. Zurzeit gibt es 24 Mitglieder, 8 davon sind studentische Vertreter*innen.

Aufgaben des Senats der Fachhochschule Dortmund

Der Senat ...

  • beteiligt sich an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder (Öffnet in einem neuen Tab)  in der Hochschulwahlversammlung (Öffnet in einem neuen Tab) 
  • nimmt Stellung zum jährlichen Bericht des Rektorats (§22 HG)
  • erlässt und ändert die Grundordnung, die Ordnungen und Rahmenordnungen der Hochschule in Abstimmung mit dem Hochschulgesetz
  • billigt Planungsgrundsätze für den Hochschulentwicklungsplan im Sinne von §16 Abs.1a Satz1 HG
  • gibt Empfehlungen und nimmt Stellung in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind
  • gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Abs. 1a HG und des Hochschulvertrags nach § 6 Abs. 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Abs. 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten

Die Mitglieder des Senats

Einladungen und Beschlussprotokolle

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