Wenn Sie Ihr Vorpraktikum abgeleistet haben, lassen Sie sich von Ihrer Praktikumsstelle das Formular "Nachweis über die Ableistung einer praktischen Tätigkeit" ausfüllen und unterschreiben und reichen Sie dieses mit allen anderen Unterlagen bei der Einschreibung ein. Zum Zeitpunkt der Einschreibung müssen mindestens 200 Stunden des Vorpraktikums abgeleistet sein.
Einschlägige praktische Erfahrungen können als Vorpraktikum angerechnet werden, sofern Sie den Anforderungen entsprechen. Hierzu können ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr oder ehrenamtliche Tätigkeiten zählen. Bitte nutzen Sie hier ebenfalls das Formular "Nachweis über die Ableistung einer praktischen Tätigkeit", um diese Nachzuweisen.
Studienbewerber*innen mit abgeschlossener Berufsausbildung als Erzieher*in oder Heilerziehungspfleger*in oder einem abgeschlossenen Studium der Kindheitspädagogik müssen kein Vorpraktikum nachweisen. Bitte legen Sie bei der Einschreibung einen entsprechenden Nachweis vor.
Sollten Sie keine der genannten Berufsausbildungen/Studienabschlüsse haben, aber bereits hauptberuflich in Kontexten der Sozialen Arbeit tätig gewesen sein, dann kann Ihre Tätigkeit ggf. als Vorpraktikum anerkannt werden. Neben der inhaltlichen Einschlägigkeit und Ihren konkreten Aufgaben, kommt es auch darauf an welchen Berufs-/Studienabschluss Ihre vorgesetzte Person (als Pendent zur Anleitung im Falle eines Praktikums) war. Zum Nachweis kann auch das Formular "Nachweis über die Ableistung einer praktischen Tätigkeit" genutzt werden. Bei Zweifeln oder Fragen, melden Sie sich im Praxisreferat.