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Prof. Graebsch: Schwarzfahr-Strafen treffen die Falschen

Veröffentlicht

Prof. Dr. Christine Graebsch

Die Diskussion um eine mögliche Entkriminalisierung des Schwarzfahrens wird bundesweit kontrovers geführt. Im WDR-5-„Tagesgespräch“ (Öffnet in einem neuen Tab)  warnt Prof. Dr. Christine Graebsch von der FH Dortmund davor, arme Menschen durch das Strafrecht zusätzlich zu benachteiligen, und plädiert für sozial gerechtere Lösungen.

Die Kriminologin lenkte den Blick auf ein grundlegendes Problem: Das geltende Recht treffe vor allem Menschen, die ohnehin in schwierigen Lebenslagen seien. Es gehe nicht um Menschen, die bewusst und aus Kalkül gegen Regeln verstießen. Betroffen seien vielmehr oft Personen, die sich Fahrkarten schlicht nicht leisten könnten und die mit weiteren Belastungen zu kämpfen hätten, etwa mit Wohnungslosigkeit, Suchterkrankungen oder psychischen Problemen. Gerade dieser Personenkreis werde durch die aktuellen Regeln übermäßig belastet.

Zum Vergleich: Wer dagegen mit seinem Porsche regelmäßig auf dem Behindertenparkplatz parke, müsse zwar mit einer Geldbuße rechnen, und würde diese dann bezahlen. Das werde aber nicht im Führungszeugnis vermerkt, so Prof. Graebsch. Beim Schwarzfahren sei das anders: Wenn eine Person wegen Fahrens ohne Ticket zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt werde, könne das im Führungszeugnis auftauchen.

Zugleich verwies die Expertin auf den hohen Aufwand für Justiz und Vollzug. Der Aufwand für Verfahren wegen Schwarzfahrens binde Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, sagte Prof. Graebsch sinngemäß in der Sendung.

Auf die im Gespräch mit Hörer*innen geäußerte Idee, die Strafe einfach „abarbeiten“ zu lassen, reagierte Prof. Graebsch mit Skepsis. Zwar gebe es grundsätzlich Möglichkeiten, Geldstrafen durch Arbeit zu tilgen, doch gerade Menschen, die wegen Schwarzfahrens in Haft landeten, könnten solche Modelle oft nicht verlässlich umsetzen. Häufig fehle es an Stabilität, an organisatorischen Möglichkeiten oder überhaupt an der Kenntnis solcher Angebote. Zudem müssten Betroffene selbst aktiv werden, was für viele in prekären Lebensverhältnissen eine zusätzliche Hürde darstelle.

Aus Sicht der Strafrechtlerin liegt das Kernproblem daher nicht in einer vermeintlich zu milden Behandlung, sondern in einer ungeeigneten Antwort des Staates auf soziale Not. Statt arme Menschen mit Strafrecht zu verfolgen, plädiert sie für andere Lösungen, etwa einen besser zugänglichen oder sogar kostenlosen öffentlichen Nahverkehr. Das wäre aus ihrer Sicht nicht nur sozial gerechter, sondern auch ein Beitrag zu mehr Klimaschutz und gesellschaftlicher Teilhabe.